Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Symposien, Seminaren oder sonstigen Veranstaltungen

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmer(innen) am periodisch 2-jährig statt-findenden „Grazer Betonkolloquium“ und den Organisationseinheiten der TU Graz, dem Institut für Betonbau, dem Institut für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA sowie dem Labor für Konstruktiven Ingenieurbau – im Folgenden Tagungsorganisation genannt.
Für die Durchführung des Vertragsverhältnisses gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäfts-bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten den AGB im Einzelfall zugestimmt.

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung erfolgt über die Tagungshomepage. Falls Sie nicht die von uns vorbereitete Anmelde-plattform der Tagungshomepage benutzen, geben Sie uns bitte den Namen der Teilnehmer und die vollständige Firmen- bzw. Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse (sowie Ihre UID-Nummer, falls vorhanden) an. Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend, ansonsten bekommen Sie Ihre Anmeldebestätigung nach Einzahlung des Teilnehmerbeitrages. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung per Email der Anmeldung und der Übersendung der Rechnung.

3. Leistung
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Die jeweils angegebenen Teilnahmegebühren beinhalten alle Leistungen ent-sprechend den Angaben der Anmeldebestätigung.
Die Leistung von Veranstaltungen erfolgt an den angegebenen Veranstaltungsorten. Die Tagungs-organisation behält es sich vor, aus zwingenden Gründen (z.B. Rechtsänderungen), inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der ange-kündigten Veranstaltung für die Teilnehmer(innen) nicht wesentlich ändern. Wir sind weiter berechtigt, die vorgesehenen Referenten(innen) im Falle deren Verhinderung (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich-qualifizierte Personen zu ersetzen.
Die Tagungsorganisation verpflichtet sich, bei even-tuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumut-bare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten/einer Referentin, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmer(innen)zahl nicht möglich, werden die Teilnehmer(innen) umgehend informiert.
Die Absage wegen zu geringer Teilnehmer(innen)-zahl erfolgt nicht später als eine Woche vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeits-ausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der Tagungs-organisation.

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Teilnehmerbeitrag wird mit Vertragsschluss fällig. Die TU Graz unterliegt im Rahmen dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer. Hinsichtlich des Verzugseintritts und der Verzugszinsen finden die gesetzlichen Vorschriften der TU Graz Anwendung. Der/Die Teilnehmer/in kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen.

5. Stornierung
Die Stornierung ist nur in schriftlicher Form und bis 17 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit einer Stornogebühr von 50% belastet. Danach wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig. Gerne akzeptiert die Tagungsorganisation - ohne zusätzliche Kosten - einen Ersatzteilnehmer. Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird ebenfalls der gesamte Teilnahmebetrag fällig.

6. Urheberrechte
Die Rechte an den Veranstaltungsunterlagen liegen ausschließlich bei der Tagungsorganisation. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nicht gestattet.

7. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Tagungsorganisation übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durch-führung der Veranstaltung.

8. Datenschutz
Die Tagungsorganisation schützt Ihre personen-bezogenen Daten und trifft angemessene Maß-nahmen für deren Sicherheit. Wir verwenden Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben, ausschließlich für die in den Datenschutzinformationen angegebenen Zwecken; Sie finden diese auf unserer Tagungshomepage www.betonkolloquium.at. Sie können der Nutzung ihrer Daten für Zwecke der Ansprache per E-Mail oder Fax jederzeit gegenüber der Tagungs-organisation widersprechen.

Graz, Februar 2024